Wofür steht der Begriff "Barrierefreie Website" überhaupt? Was ist alles notwendig, um eine Website barrierefrei zu gestalten? Müssen alle Websites bald barrierefrei sein? Ein Themenbereich mit vielen Fragen. Wir klären einige davon.
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Grundlage für das Thema sind die Anforderungen aus der Novellierung des Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) auf Grund der EU-Richtlinie 2016/2102.
Im Detail handelt es sich dabei um Angleichungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten zu den Barrierefreiheitsanforderungen für Websites und mobile Anwendungen.
Demnach sind erforderliche Maßnahmen zu treffen, um Websites und mobile Anwendungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten.
Betroffen von den Anforderungen sind öffentliche Stellen. Alle Inhalte, für die z. B. Gemeinden bzw. Kommunen impressumspflichtig sind, müssen barrierefrei gestaltet sein.
Die L-BGG BW Frist nach §17 (1) L-BGG für Websites, welche vor dem 23.09.2019 veröffentlicht wurden, beläuft sich auf den 23.09.2020.
sind folgende 12 WCAG Richtlinien (="Web Content Accessibility Guidelines" - englisch für "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte"). Diese beinhalten:
Noch nie davon gehört?
Das barrierefreie Gestalten von PDF-Dateien macht jedoch einen weiteren wichtigen Bestandteil dieser Maßnahme aus.
Hierbei kommt es auf die Linearität des Textes, Alternativtexte für Bilder, eine übersichtliche Strukturierung
u. v. m. an.
Sind für alle Nicht-Text-Inhalte erforderlich, damit sie in Formen umwandelt werden können, die die Nutzer benötigen.
Audio- und Videoelemente sowie Live-Übertragungen erfordern Textalternativen, damit die Nutzer sie wahrnehmen können.
Inhalte sollen so erstellt werden, dass sie auf verschiedene Art dargestellt werden können.
Navigierbarkeit
Alle Bedienelemente und Funktionalitäten einer Website sollen per Tastatur zugänglich sein. Die sog. Tastaturfalle ist zu vermeiden.
Man soll auf Inhalte verzichten, bei welchen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen, wie z. B. Farbe Rot bei großflächigen Objekten.
Es geht um eine korrekte Darstellung der Website in den gängigen Browsern und Geräten. Dafür sind korrekt vergebene Namen u.v.m. verantwortlich.
Inhalte sollen so erstellt werden, dass Nutzer sie leicht identifizieren können einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.
Bei wichtigen Dateneingaben (z. B. Transaktionen) sollen Nutzer die Möglichkeit haben, ihre Dateneingabe zu überprüfen, zu korrigieren und ggf. rückgängig zu machen.
Webseiten sollen vorhersehbar aussehen und funktionieren. Funktionen und Navigationselemente, die innerhalb einer Website wiederholt verwendet werden, sollen einheitlich bezeichnet sein.
Dies gilt vor allem für Slider-Elemente mit durchlaufenden Bildern.
Inhalte sollen lesbar und für alle Nutzer verständlich erstellt werden.
Es sind dementsprechend Maßnahmen hinsichtlich Design, Technik und Redaktion notwendig, um auf einer Website Barrierefreiheit zu schaffen.
Sollten Sie Ihre Website barrierefrei gestalten wollen oder müssen, so nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Ein entsprechendes Pflichtenheft zur Umsetzung der Maßnahme halten wir für Sie bereit.