Warum die Remote-Einbindung von Google Fonts in Websites datenschutzrechtlich kritisch ist. Und wie das Problem umgangen werden kann. Link zum Google Fonts Scanner von e-Recht24.
Momentan kursieren gemäß einer Information unseres Partners e-Recht24 viele Abmahnungen von Privatpersonen und Abmahnkanzleien wegen Google Fonts. Sie versuchen Webseitenbetreibern aufgrund eines Urteils des LG München zu belangen.
Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts in eine Website bestätigt. Infolgedessen haben die Abmahnungen seither deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern. Dadurch wächst die Verunsicherung bei Website-Betreibern.
Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 von Google bereitgestellten Schriftarten (engl.: fonts). Diese Bibliothek ist frei verfügbar und kann sowohl remote als auch lokal verwendet werden. Eine fehlerhafte Google Fonts-Einbindung (Remote) übermittelt jedoch personenbezogene Daten der Website-Besucher an Google, weshalb es datenschutzrechtliche Bedenken gibt.
Die verwendeten Schriftarten sollten heruntergeladen, lokal auf dem Webserver gespeichert und in das Web-CMS System eingebunden werden. Auf diese Weise, werden die Fonts beim Besuch der Website direkt vom eigenen Webserver nachgeladen, anstatt online von den Google-Servern bezogen zu werden. Dadurch wird keine Verbindung zu Google-Servern hergestellt und es werden keine Daten an Google gesendet. Mit dieser Einbindung sind Website-Betreiber auf der sicheren Seite und vom Urteil nicht betroffen.
Auf der Infoseite von e-Recht24 zum Thema Google Fonts finden Sie umfangreiche Informationen zu der gesamten Thematik und auch darüber, wie Sie sich im Falle einer Abmahnung verhalten sollten.
Prüfen Sie Ihre Website jetzt ob Google Fonts remote eingebunden sind.