Ab Juni 2025 schreibt das BFSG (Barrierefreiheits Stärkungs Gesetz) barrierefreies Webdesign für viele Unternehmen vor. Erfahren Sie, ob Ihre Website betroffen ist – und wie Sie jetzt reagieren sollten.
Barrierefreiheit im Web wird Pflicht – und das schon bald: Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit gelten neue Anforderungen an das Webdesign zahlreicher Unternehmenswebseiten, insbesondere für Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen. Was früher ausschließlich für Behörden galt, betrifft nun auch viele privatwirtschaftliche Unternehmen – darunter viele KMU.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zum „European Accessibility Act“ in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das betrifft Websites, Apps, digitale Services und Verkaufsprozesse.
Die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt für eine Vielzahl von Angeboten, unter anderem:
Barrierefrei bedeutet, dass Ihre Website:
Barrierefreies Webdesign ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen für Kundenorientierung und digitale Professionalität. Frühzeitige Umsetzung spart langfristig Kosten und eröffnet neue Zielgruppen. Zudem verbessert sie die Usability für alle Nutzer – und zahlt damit auf Ihr Markenimage und Ihre Conversion-Rate ein.
Als erfahrene Agentur für digitales Marketing und Webentwicklung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der BFSG-Anforderungen – rechtskonform, praxisnah und nutzerzentriert.