Am 01. Dezember 2021 ist in Deutschland das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft getreten mit dem der Gesetzgeber die E-Privacy-Richtlinie umgesetzt hat. In diesem Zusammenhang haben uns viele Fragen nach dem Anpassungsbedarf von Websites erreicht.
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